AGB

ALLGE­MEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG
1. Die nach­fol­genden allge­meinen Liefer- und Geschäfts­be­din­gungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Foto­grafen durch­ge­führten Aufträge, Ange­bote, Liefe­rungen und Leis­tungen.
2. Sie gelten als verein­bart mit Entge­gen­nahme der Liefe­rung oder Leis­tung bzw. des Ange­bots des Foto­grafen durch den Kunden, spätes­tens jedoch mit der Annahme des Bild­ma­te­rials zur Veröf­fent­li­chung.
3. Wenn der Kunde den AGB wider­spre­chen will, ist dieses schrift­lich binnen drei Werk­tagen zu erklären. Abwei­chenden Geschäfts­be­din­gungen des Kunden wird hiermit wider­spro­chen.
Abwei­chende Geschäfts­be­din­gungen des Kunden erlangen keine Gültig­keit, es sei denn, dass der Foto­graf diese schrift­lich aner­kennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfts­be­zie­hung auch ohne ausdrück­liche Einbe­zie­hung auch für alle zukünf­tigen Aufträge, Ange­bote, Liefe­rungen und Leis­tungen des Foto­grafen, sofern nicht ausdrück­lich abwei­chende Rege­lungen getroffen werden.

II. AUFTRAGS­PRO­DUK­TIONEN
1. Soweit der Foto­graf Kosten­vor­anschläge erstellt, sind diese unver­bind­lich. Treten während der Produk­tion Kosten­er­hö­hungen ein, sind diese erst dann vom Foto­grafen anzu­zeigen, wenn
erkennbar wird, dass hier­durch eine Über­schrei­tung der ursprüng­lich veran­schlagten Gesamt­kosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorge­se­hene Produk­ti­ons­zeit aus Gründen über­schritten, die der Foto­graf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätz­liche Vergü­tung
auf der Grund­lage des verein­barten Zeit­ho­no­rars bzw. in Form einer ange­mes­senen Erhö­hung des Pauschal­ho­no­rars zu leisten.
2. Der Foto­graf ist berech­tigt, Leis­tungen von Dritten, die zur Durch­füh­rung der Produk­tion einge­kauft werden müssen, im Namen und mit Voll­macht sowie für Rech­nung des Kunden in Auftrag zu geben. 
3. Vorbe­halt­lich einer ander­wei­tigen Rege­lung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produk­tion zur Abnahme vorge­legt werden, durch den Foto­grafen ausge­wählt.
4. Sind dem Foto­grafen inner­halb von zwei Wochen nach Ablie­fe­rung der Aufnahmen keine schrift­li­chen Mängel­rügen zuge­gangen, gelten die Aufnahmen als vertrags­gemäß und mängel­frei abgenommen.

III. ÜBER­LAS­SENES BILD­MA­TE­RIAL (ANALOG UND DIGITAL)
1. Die AGB gelten für jegli­ches dem Kunden über­las­senes Bild­ma­te­rial, gleich in welcher Schaf­fens­stufe oder in welcher tech­ni­schen Form sie vorliegen. Sie gelten insbe­son­dere auch für elek­tro­ni­sches oder digital über­mit­teltes Bild­ma­te­rial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Foto­grafen gelie­ferten Bild­ma­te­rial um urhe­ber­recht­lich geschützte Licht­bild­werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urhe­ber­rechts­ge­setz handelt. 
3. Vom Kunden in Auftrag gege­bene Gestal­tungs­vor­schläge oder Konzep­tionen sind eigen­stän­dige Leis­tungen, die zu vergüten sind.
4. Das über­las­sene Bild­ma­te­rial bleibt Eigentum des Foto­grafen, und zwar auch in dem Fall, dass Scha­dens­er­satz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bild­ma­te­rial sorg­fältig und pfleg­lich zu behan­deln und darf es an Dritte nur zu geschäfts­in­ternen Zwecken der Sich­tung,  Auswahl und tech­ni­schen Verar­bei­tung weiter­geben.
6. Rekla­ma­tionen, die den Inhalt der gelie­ferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild­ma­te­rials betreffen, sind inner­halb von zwei Wochen nach Empfang mitzu­teilen.
Ande­ren­falls gilt das Bild­ma­te­rial als ordnungs­gemäß, vertrags­gemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. NUTZUNGS­RECHTE
1. Der Kunde erwirbt grund­sätz­lich nur ein einfa­ches Nutzungs­recht zur einma­ligen Verwen­dung.
Veröf­fent­li­chungen im Internet oder die  Einstel­lung in digi­tale Daten­banken sind  vorbe­halt­lich ander­wei­tiger Verein­ba­rungen zeit­lich begrenzt auf die Dauer der Veröf­fent­li­chungs­zeit­räume des entspre­chenden bzw. eines vergleich­baren Print­ob­jektes.
2. Ausschließ­liche Nutzungs­rechte, medi­en­be­zo­gene oder räum­liche Exklu­siv­rechte oder Sperr­fristen müssen geson­dert verein­bart werden und bedingen einen Aufschlag von mindes­tens 100% auf das jewei­lige Grund­ho­norar.
3. Mit der Liefe­rung wird ledig­lich das  Nutzungs­recht über­tragen für die einma­lige  Nutzung des Bild­ma­te­rials zu dem vom Kunden ange­ge­benen Zweck und in der Publi­ka­tion und in dem Medium oder Daten­träger, welche/-s/-n der Kunde ange­geben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftrags­er­tei­lung ergibt. Im Zwei­fels­fall ist maßgeb­lich der Nutzungs­zweck, für den das Bild­ma­te­rial ausweis­lich des Liefer­scheins oder der Versand­adresse zur Verfü­gung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinaus­ge­hende Nutzung, Verwer­tung, Verviel­fäl­ti­gung, Verbrei­tung oder Veröf­fent­li­chung ist hono­rar­pflichtig und bedarf der vorhe­rigen ausdrück­li­chen Zustim­mung des Foto­grafen. Das gilt insbe­son­dere für:
– eine Zweit­ver­wer­tung oder Zweit­ver­öf­fent­li­chung, insbe­son­dere in Sammel­bänden, produkt­be­glei­tenden Prospekten, bei Werbe­maß­nahmen oder bei sons­tigen Nach­dru­cken, jegliche Bear­bei­tung, Ände­rung oder Umge­stal­tung des Bild­ma­te­rials,
– die Digi­ta­li­sie­rung, Spei­che­rung oder Dupli­zie­rung des Bild­ma­te­rials auf Daten­trä­gern aller Art (z.B. magne­ti­sche, opti­sche, magne­to­op­ti­sche oder elek­tro­ni­sche Träger­me­dien wie CD-ROM, DVD, Fest­platten, Arbeits­spei­cher, Mikro­film etc.), soweit dieses nicht nur der tech­ni­schen Verar­bei­tung und Verwal­tung des Bild­ma­te­rials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Verviel­fäl­ti­gung oder Nutzung der Bild­daten auf digi­talen Daten­trä­gern, jegliche Aufnahme oder Wieder­gabe der Bild­daten im Internet oder in Online-Daten­banken oder in anderen elek­tro­ni­schen Archiven (auch soweit es sich um interne elek­tro­ni­sche Archive des
Kunden handelt),
– die Weiter­gabe des digi­ta­li­sierten Bild­ma­te­rials im Wege der Daten­fern­über­tra­gung oder auf Daten­trä­gern, die zur öffent­li­chen Wieder­gabe auf Bild­schirmen oder zur Herstel­lung von Hard­co­pies geeignet sind.
5. Verän­de­rungen des Bild­ma­te­rials durch Foto-Compo­sing, Montage oder durch elek­tro­ni­sche Hilfs­mittel zur Erstel­lung eines neuen urhe­ber­recht­lich geschützten Werkes sind nur nach vorhe­riger schrift­li­cher Zustim­mung des Foto­grafen und nur bei Kenn­zeich­nung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bild­ma­te­rial nicht abge­zeichnet, nach­ge­stellt foto­gra­fiert oder ander­weitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berech­tigt, die ihm einge­räumten Nutzungs­rechte ganz oder teil­weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Toch­ter­un­ter­nehmen, zu über­tragen. Jegliche Nutzung, Wieder­gabe oder Weiter­gabe des Bild­ma­te­rials ist nur gestattet unter der Voraus­set­zung der Anbrin­gung des vom Foto­grafen vorge­ge­benen Urhe­ber­ver­merks in zwei­fels­freier Zuord­nung zum jewei­ligen Bild.
7. Die Einräu­mung der Nutzungs­rechte steht unter der aufschie­benden Bedin­gung der voll­stän­digen Bezah­lung sämt­li­cher Zahlungs­an­sprüche des Foto­grafen aus dem jewei­ligen Vertrags­ver­hältnis.
8. Der Foto­graf bleibt auch bei Über­tra­gung der ausschließ­li­chen (exklu­siven) Nutzungs­rechte berech­tigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigen­wer­bung selbst zu verwenden.

V. HAFTUNG
1. Der Foto­graf über­nimmt keine Haftung für die Verlet­zung von Rechten abge­bil­deter Kenn­zei­chen (Marken, Firmen, Geschmacks­muster), Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entspre­chend unter­zeich­netes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungs­rechten über das foto­gra­fi­sche Urhe­ber­recht hinaus, z.B. für abge­bil­dete Werke der bildenden oder ange­wandten Kunst sowie die Einho­lung von Veröf­fent­li­chungs­ge­neh­mi­gungen bei Samm­lungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verant­wor­tung für die Betex­tung sowie die sich aus der konkreten Veröf­fent­li­chung erge­benden Sinn­zu­sam­men­hänge.
2. Ab dem Zeit­punkt der ordnungs­ge­mäßen Liefe­rung des Bild­ma­te­rials ist der Kunde für dessen sach­ge­mäße Verwen­dung verantwortlich.

VI. HONO­RARE
1. Es gilt das verein­barte Honorar. Ist kein Honorar verein­bart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktu­ellen Bild­ho­no­rar­über­sicht der Mittel­stands­ge­mein­schaft Foto-Marke­ting (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüg­lich der jeweils gültigen Mehr­wert­steuer.
2. Mit dem verein­barten Honorar wird die einma­lige Nutzung des Bild­ma­te­rials zu dem verein­barten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abge­golten.
3. Durch den Auftrag anfal­lende Kosten und Auslagen (z.B. Mate­rial- und Labor­kosten, Modell­ho­no­rare, Kosten für erfor­der­liche Requi­siten, Reise­kosten, erfor­der­liche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Hono­rar­an­spruch ist bei Ablie­fe­rung der Aufnahme fällig. Wird eine Produk­tion in Teilen abge­lie­fert, so ist das entspre­chende Teil­ho­norar mit jewei­liger Liefe­rung fällig. Der Foto­graf ist berech­tigt, bei Produk­ti­ons­auf­trägen Abschlags­zah­lungen entspre­chend dem jeweils erbrachten Leis­tungs­um­fang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gege­bene und gelie­ferte Bild­ma­te­rial nicht veröf­fent­licht wird. Bei Verwen­dung der Aufnahmen als Arbeits­vor­lage für Layout- und Präsen­ta­ti­ons­zwecke fällt vorbe­halt­lich einer  abwei­chenden Verein­ba­rung ein Honorar von mindes­tens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrech­nung oder die Ausübung des Zurück­be­hal­tungs­rechts ist nur mit unbe­strit­tenen oder rechts­kräftig fest­ge­stellten Forde­rungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrech­nung mit bestrit­tenen aber entschei­dungs­reifen Gegenforderungen.

VII. RÜCK­GABE DES BILD­MA­TE­RIALS
1. Analoges Bild­ma­te­rial ist in der gelie­ferten Form unver­züg­lich nach der Veröf­fent­li­chung oder der verein­barten Nutzung, spätes­tens jedoch drei Monate nach dem Liefer­datum, unauf­ge­for­dert zurück­zu­senden; beizu­fügen sind zwei Beleg­ex­em­plare. Eine Verlän­ge­rung der 3‑Monatsfrist bedarf der schrift­li­chen Geneh­mi­gung des Foto­grafen.
2. Digi­tale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grund­sätz­lich zu löschen bzw. sind die Daten­träger zu vernichten. Der Foto­graf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglich­keit einer erneuten Liefe­rung der Daten.
3. Über­lässt der Foto­graf auf Anfor­de­rung des Kunden oder mit dessen Einver­ständnis Bild­ma­te­rial ledig­lich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröf­fent­li­chung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bild­ma­te­rial spätes­tens inner­halb eines Monats nach Erhalt zurück­zu­geben, sofern auf dem Liefer­schein keine andere Frist vermerkt ist. Digi­tale Daten sind zu löschen bzw. sind die Daten­träger zu vernichten oder zurück­zu­geben. Eine Verlän­ge­rung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Foto­grafen schrift­lich bestä­tigt worden ist.
4. Die Rück­sen­dung des Bild­ma­te­rials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in bran­chen­üb­li­cher Verpa­ckung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschä­di­gung während des Trans­ports bis zum Eingang beim Fotografen

VIII. WORK­SHOPS
1. Die Teil­nahme ist grund­sätz­lich nur Personen gestattet, die am Tag der Veran­stal­tung das acht­zehnte Lebens­jahr voll­endet haben. Teil­nahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts Anderes ausdrück­lich zwischen den einzelnen Parteien gere­gelt ist – auf eigene
Rech­nung. Notwen­dige Auslagen werden nicht erstattet. Unter­schieden wird zwischen eintä­gigen Work­shops (Work­shops, die an einem einzigen Kalen­dertag ange­boten werden), Work­shop­se­rien (Work­shops, die aus mehreren Einzel­ter­minen bestehen, die auf verschie­dene
Kalen­der­tage verteilt sein können) und mehr­tä­gigen Work­shops.
2. Die Anmel­dung zu einem Work­shop kann schrift­lich oder per E‑Mail erfolgen. Sie wird gültig, sobald die Teil­nah­me­ge­bühr (bei eintä­gigen Work­shops oder Work­shop­se­rien) bzw. eine Anzah­lung in Höhe von 20% (bei mehr­tä­gigen Work­shops) über­wiesen wurde. Nach Eingang des Betrags auf meinem Konto wird die Anmel­dung bestä­tigt.
3. Die voll­stän­dige Work­shop­ge­bühr ist spätes­tens zwei Wochen (bei eintä­gigen Work­shops oder Work­shop­se­rien) bzw. acht Wochen (bei mehr­tä­gigen Work­shops) vor dem Work­shop (bzw. vor dem ersten Termin der Work­shop­serie) zu entrichten. Bei nicht frist­ge­rechter Zahlung erlischt der Anspruch des Work­shop­teil­neh­mers auf Teil­nahme am Work­shop.
4. Fällt ein Work­shop wegen Ausfalls des Models oder des Leiters, wegen Unter­be­le­gung oder wegen schlechten Wetters aus, werden bezahlte  Beiträge voll zurück­er­stattet. Eine weiter­ge­hende Erstat­tung kann nicht gewähr­leistet werden. Erscheint ein Teil­nehmer nicht zum Work­shop, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Ansonsten gelten die Fristen zur Stor­nie­rung wie in Ziffer 5. beschrieben.
5. Eine Stor­nie­rung des Work­shops ist bis zu zwei Wochen (bei eintä­gigen Work­shops oder Work­shop­se­rien) bzw. acht Wochen (bei mehr­tä­gigen Work­shops) vor dem Work­shop (bzw. vor dem ersten Termin der Work­shop­serie) gegen eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 80 € (bei
eintä­gigen Work­shops oder Work­shop­se­rien) bzw. 200 € (bei mehr­tä­gigen Work­shops) möglich; bereits geleis­tete Anzah­lungen werden unter Abzug der Bear­bei­tungs­ge­bühr zurück­er­stattet. Bei Stor­nie­rung des Work­shops  bis zu eine Woche (bei eintä­gigen Work­shops oder Work­shop­se­rien) bzw. vier Wochen (bei mehr­tä­gigen Work­shops) vor dem Work­shop (bzw. vor dem ersten Termin der Work­shop­serie) werden 40% der Work­shop­ge­bühr zurück­er­stattet. Eine spätere Stor­nie­rung der Work­shop­teil­nahme ist nicht möglich.
6. Der tatsäch­liche Inhalt der ange­bo­tenen Work­shops kann von den in der Ausschrei­bung beschrie­benen Inhalten abwei­chen. Insbe­son­dere bei Work­shops, die im Freien durch­ge­führt werden, behält sich der Foto­graf Abwei­chungen vom beschrie­benen Programm vor, um flexibel
auf die Bedin­gungen vor Ort reagieren zu können.
7. Der Foto­graf oder in seinem Namen  handelnde Personen sind berech­tigt, während der Durch­füh­rung von Work­shops Bild- und Film­ma­te­rial anzu­fer­tigen. Mit der Anmel­dung zum Work­shop erklärt sich jeder Teil­nehmer damit einver­standen, dass das geschaf­fene Bild- und Film­ma­te­rial zu Doku­men­ta­tions- und Eigen­wer­bungs­zwe­cken des Foto­grafen im Internet oder in anderen Medien zeit­lich unbe­fristet genutzt werden darf. Die Einwil­li­gung ist unwi­der­ruf­lich.
Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröf­fent­li­chung kein berech­tigtes Inter­esse des Abge­bil­deten verletzt wird. Letz­teres kann beispiels­weise der Fall sein, wenn er in einer entstel­lenden oder kompro­mit­tie­renden Weise darge­stellt wird.
8. Der Foto­graf über­nimmt keine Haftung für Schäden, die Teil­nehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Work­shops abhanden gekom­mener Gegen­stände. Für Sach­schäden haftet der Foto­graf nur, soweit diese durch vorsätz­liche oder grob fahr­läs­sige Pflicht­ver­let­zungen des Foto­grafen oder dessen Erfül­lungs­ge­hilfen entstehen. Der Foto­graf haftet grund­sätz­lich nicht für Personen- oder Sach­schäden gleich welcher Art, die dem Teil­nehmer aufgrund vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Fehl­ver­hal­tens anderer Teil­nehmer entstehen. Im Übrigen haftet der Foto­graf für durch einzelne Teil­nehmer verur­sachte Schäden nur, soweit dem Foto­grafen oder dessen Erfül­lungs­ge­hilfen ein selb­stän­diges Mitver­schulden zur Last fällt. Der Foto­graf über­nimmt keine Gewähr für die Zuver­läs­sig­keit der einzelnen Teil­nehmer und haftet insbe­son­dere nicht für die fach­liche oder charak­ter­liche Eignung derselben. Der Foto­graf haftet nicht für die unbe­fugte Veröf­fent­li­chung, Verbrei­tung oder ander­wei­tige Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen, die durch einzelne Teil­nehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Work­shops erstellten Bild­ma­te­rials zum Nach­teil anderer Teil­nehmer begangen werden. Die vorste­henden Haftungs­aus­schlüsse gelten nur, soweit nicht zwin­gende gesetz­liche Rege­lungen entge­gen­stehen.
9. Den Weisungen des Foto­grafen und seiner Erfül­lungs­ge­hilfen ist unbe­dingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teil­nehmer gegen Work­shop­re­geln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wieder­ho­lungs­fall von der Veran­stal­tung ausge­schlossen werden. Der Foto­graf behält sich vor, Teil­nehmer bei fort­ge­setztem oder beson­ders grobem Verstoß ohne vorhe­rige Verwar­nung vom Work­shop auszu­schließen. Ausge­schlos­sene Teil­nehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teil­nah­me­ge­bühr verpflichtet.
9. Der Foto­graf tritt bei Work­shops ledig­lich als Workshop‑, nicht aber als Reise­ver­an­stalter auf, vgl. auch Ziffer 1. 

IX. VERTRAGS­STRAFE, SCHA­DENS­ER­SATZ
1. Bei jegli­cher unbe­rech­tigten (ohne Zustim­mung des Foto­grafen erfolgten) Nutzung, Verwen­dung, Wieder­gabe oder Weiter­gabe des Bild­ma­te­rials ist für jeden Einzel­fall eine Vertrags­strafe in Höhe des fünf­fa­chen Nutzungs­ho­no­rars zu zahlen, vorbe­halt­lich weiter­ge­hender Scha­dens­er­satz­an­sprüche.
2. Bei unter­las­senem, unvoll­stän­digem, falsch plat­ziertem oder nicht zuord­nungs­fä­higem Urhe­ber­ver­merk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das verein­barte bzw. übliche Nutzungs­ho­norar zu zahlen.

X. ALLGE­MEINES
1. Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land als verein­bart, und zwar auch bei Liefe­rungen ins Ausland.
2. Neben­ab­reden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirk­sam­keit in jedem Fall der Schrift­form.
3. Die etwaige Nich­tig­keit bzw. Unwirk­sam­keit einer oder mehrerer Bestim­mungen dieser AGB berührt nicht die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungül­tige Bestim­mung durch eine sinn­ent­spre­chende wirk­same Bestim­mung zu ersetzen, die der ange­strebten Rege­lung wirt­schaft­lich und juris­tisch am nächsten kommt.
4. Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist, wenn der Kunde Voll­kauf­mann ist, der Wohn­sitz des Fotografen.